
Internistische Facharztpraxis Dr. Brigitte Balcz-Huber
Internistische Facharztpraxis Dr. Brigitte Balcz-Huber

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Vertrag mit einer Krankenkasse. Der Arzt stellt dem Patienten eine Honorarnote aus, die zunächst vom Patienten beglichen wird. Danach kann die Honorarnote bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden.
Die Höhe der Erstattung ist unabhängig von der Höhe der Honorarnote. In der Regel werden 80% des Honorars erstattet, die ein Arzt mit Kassenvertrag für dieselbe Leistung erhalten würde. Ich bin gerne beim Einreichen der Honorarnote behilflich.
Eine entsprechende Zusatzversicherung kann einen weiteren Teil der Kosten übernehmen. Bitte sprechen Sie darüber direkt mit Ihrer Versicherung.
Ich informiere Sie natürlich gerne vorab über die voraussichtlichen Kosten. Bitte scheuen Sie sich nicht, mich darauf anzusprechen.
Bei Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung rechne ich gerne direkt mit jeder privaten oder Reisekrankenversicherung ab, sodass Sie vor Ort nichts zu bezahlen brauchen.
Der unschätzbare Vorteil beim Wahlarzt ist der Faktor Zeit. Bei der Terminvergabe achte ich streng darauf Wartezeiten so gut wie möglich zu vermeiden. Ich kann für die einzelnen Termine von vornherein soviel Zeit einplanen, dass ich auf all Ihre Anliegen in Ruhe eingehen kann.